Sozialrecht

In der Juristenausbildung gehört das Sozialrecht zu den sehr vernachlässigten Rechtsgebieten, was jedoch nicht der tatsächlichen Bedeutung des Sozialrechts entspricht. Das Sozialrecht greift in alle Lebensbereiche ein. Es betrifft unmittelbar jeden Bürger.

Das Sozialversicherungsrecht regelt die breite Vorsorge für Wechselfälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Arbeitsunfall. Das Recht der Arbeitsförderung betrifft die Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Versicherung und Fürsorge für Arbeitslose. Das Behinderten-, Fürsorge- und Versorgungsrecht widmet sich den Ansprüchen der Benachteiligten, der Behinderten und Sozialhilfeempfänger. Dem Sozialrecht obliegt auch die globale Organisation des Gesundheitswesens.

Unsere Motivation ist die Möglichkeit, vielen zu helfen, die Hilfe dringend nötig haben. Unsere Erfolgsquote im Sozialgerichtsprozess ist ungewöhnlich hoch, geht es doch darum, behördliche Bescheide zu überprüfen, die oft im Massenverfahren ohne hinreichende Beachtung der berechtigten Belange des Rechtssuchenden erlassen worden sind. Diese herauszuarbeiten und rechtlich relevant umzusetzen, sehen wir als unsere Aufgabe die wir seit der Gründung unserer Anwaltskanzlei im Jahr 2004 auf allen Gebieten des Sozial- und Sozialversicherungsrechts erfolgreich umsetzten.

Unsere Leistungen – Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. im

  • Arbeitsförderungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Beitragsrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Sozialhilferecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Vertragsarztrecht

Ihr Ansprechpartner:

Herr RA Christian Borsbach – Fachanwalt für Sozialrecht

Alle weitergehenden Informationen finden Sie auf www.sozialrecht.pro. Besuchen Sie uns dort!

Studienplatzklage

In vielen Studiengängen gibt es deutlich mehr Bewerber als Studienplätze. In den medizinischen Fächern kann derzeit schon ein Notendurchschnitt von schlechter als 1,2 (!) zu einer Absage führen. Bei regelmäßigen Wartezeiten von mehr als acht Semestern stellt sich für viele Betroffene die Frage nach zusätzlichen Möglichkeiten, den Wunschstudienplatz zu erhalten.
Die Studienplatzklage ist eine Möglichkeit mit einer nunmehr 40-jährigen Tradition. Mit ihr wird in einem gerichtlichen Verfahren die Aufnahmekapazität einer Universität oder Fachhochschule mit dem Ziel überprüft, zusätzliche, noch ungenutzte Studienplätze aufzudecken, die dann in der Regel unabhängig von Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit vergeben werden.

Mit der Kanzlei BORSBACH | HERZ – RECHTSANWÄLTE steht Ihnen seit 2004 ein erfahrenes Anwaltsteam zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist bundesweit im Hochschulzulassungsrechttätig. Wir kennen die Situation der Studienbewerber genau und sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Studienplatzklage bestens vertraut. Unser oberstes Ziel ist es, der Investition unserer Mandanten die optimale Chance zu geben, zum gewünschten Ziel zu führen: dem Studienplatz. Dies erreichen wir durch:

Unsere Motivation – ist vor allem eine: Es gibt für uns als Anwälte keinen schöneren Erfolg, als einem jungen Menschen den Wunschstudienplatz zu verschaffen.

Unsere Leistungen – Ein großer Teil unserer Mandanten strebt ein medizinisches Studium an (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin). Wir betreuen aber jeden Studienwunsch. Hier haben wir insbesondere seit der Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge neue Tätigkeitsfelder gefunden (z. B. Psychologie, Lehramtsfächer, Soziale Arbeit u. a.), wo wir für unsere Mandanten als harter, aber fairer Interessenvertreter auch außergerichtlich Erfolge erzielen.

Ihre Ansprechpartner:

Herr Herr RA Christian Borsbach und Herr RA Thomas Herz

Alle weitergehenden Informationen finden Sie auf www.studienplatzklage.pro. Besuchen Sie uns dort!

Bildungsrecht

Das Bildungsrecht umfasst das Recht aller Bildungsbereiche (Schule, berufliche Ausbildung, Hochschule, Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Bildung für Menschen mit Behinderung) und Bildungsinstitutionen. Bildung ist ein Menschenrecht: „Jeder hat das Recht auf Bildung.“ (Artikel 26 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).

Die Kanzlei BORSBACH | HERZ – RECHTSANWÄLTE berät und vertritt Sie und Ihr Kind von der Kindergartenaufnahme über die Einschulung in die Grundschule bis hin zur Abschlussprüfung in allen schulrechtlichen Fragen (u. a. Schulplatzklage, vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung, Bildungsempfehlung, schulische Ordnungsmaßnahme, Leistungsbewertung, Nichtversetzung). Viele Entscheidungen zu Lasten der Schüler überschreiten die Grenzen des Schulrechts. Wir überprüfen die Verfahrensweise der Entscheidungsträger. Unser vorrangigstes Ziel ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Ein gerichtliches Verfahren führen wir nur, wenn die außergerichtlichen Verhandlungen mit dem jeweiligen Bildungsträger ohne Erfolg geblieben sind.

Im Ausbildungsrecht liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt im Wesentlichen in der Überprüfung von Nichtversetzungsentscheidungen, schulische Ordnungsmaßnahmen und Leistungsbewertungen in den Bereichen Schule, Berufsschule und beruflicher Weiterbildung.

Das Prüfungsrecht ist eine Querschnittmaterie aus Hochschul-, Schul- und Ausbildungsrecht. Prüfungen sollen Kenntnisse und Fähigkeiten feststellen und haben zentrale Bedeutung für die berufliche Biographie. Ein faires und sachgerechtes Prüfungsverfahren ist zu gewährleisten und die Grundrechte auf freie Berufswahl und auf effektiven Rechtsschutz sowie das Gebot der Chancengleichheit dabei zu wahren. Verstöße gegen diese Prinzipien berechtigen zu einer Prüfungsanfechtung, zu der wir Sie gern beraten und ggf. Ihre Vertretung übernehmen.

Ihr Ansprechpartner:

Herr RA Thomas Herz

Alle weitergehenden Informationen finden Sie auf www.bildungsrecht.pro. Besuchen Sie uns dort!